Mitgliedschaft

Genossenschaftsanteile
So werden Sie zum Miteigentümer.

Um Mitglied in unserer Genossenschaft werden zu können, muss mindestens ein Genossenschaftsanteil gezeichnet werden. Das ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Mitgliedschaft und wird von allen Interessenten verlangt.
Ein Genossenschaftsanteil beträgt 600,00 €. Zusätzlich wird ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 60,00 € erhoben.

Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, in einer Genossenschaftswohnung lebenslanges Wohnrecht zu genießen und können sich auch aktiv an der Geschäftspolitik beteiligen und so den Wohnalltag mitgestalten.

Der Dauernutzungsvertrag garantiert Ihnen größtmögliche Sicherheit, denn die Genossenschaft verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Die Genossen/innen als Mieter verfügen dagegen grundsätzlich über eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Aufbau unserer Genossenschaft

Der Aufbau einer Genossenschaft ist ein einfaches Prinzip: Sie ist eine demokratische Unternehmensform und setzt sich aus ihren Mitgliedern zusammen.

Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat aus dem Kreis der Mitglieder und der gewählte Aufsichtsrat bestellt den Vorstand – ebenfalls Mitglieder der Genossenschaft.  In der jährlichen Mitgliederversammlung wird den Mitgliedern über die geleistete Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat Rechenschaft abgelegt.

Satzung

Die gültige Satzung (Stand 2018) steht Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung.

Mitgliederversammlung 2021

Das Protokoll der letzten Jahresmitgliederversammlung vom 21. September 2021 können Sie ebenfalls als PDF-Datei downladen.