(Ver-)Sichern Sie Ihr Zuhause!

Bloß eine auslaufende Waschmaschine oder ein Wohnungsbrand – schon ist alles, was Ihnen lieb und teuer ist, zerstört. Ein Einbruch – und Ihre privaten „Schätze“ sind „futsch“.
Vom finanziellen Schaden ganz abgesehen. Fast Ihr gesamter Besitz lässt sich aber preiswert versichern, damit wenigstens Ihre Existenz nicht bedroht ist.

Natürlich sind Feuer-, Wasser-, Sturm- und Glasbruchschäden am Wohngebäude durch Ihren Vermieter. .Allerdings hinter Ihrer Wohnungstür sind Sie verantwortlich.

Zudem können Sie für Schäden haftbar gemacht werden, die die angrenzenden Wohnungen betreffen oder die Bereiche, die allen zugänglich sind – wenn Sie für den Schaden verantwortlich sind. Deshalb sollten Sie sich mit einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung absichern!

Die Hausratsversicherung

Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihren beweglichen Hausrat, z. B. Möbel, Kleidung, Fotoalbum usw. gegen die schlimmsten Gefahren ab: Feuer, Wasserschaden, Sturm, Einbruch, Diebstahl und bei den meisten Versicherern auch Vandalismus – dies sollten Sie unbedingt prüfen! Überspannungsschäden und Blitzschlag lassen sich zusätzlich versichern.

Schauen Sie sich vor Abschluss einer Hausratversicherung mindestens zwei Angebote verschiedener Versicherer an, vergleichen Sie die angebotenen Leistungen – nicht nur den Preis!

Auch individuelle Versicherungspakete können erstellt werden, die den genauen Wert des Hausrates und mögliche Gefahren realistisch einschätzen.

Beispiel:
die Waschmaschine läuft aus

Den Schaden an Ihren eigenen Einrichtungsgegenständen ersetzt Ihnen die Hausratsversicherung.

 

Richtet die defekte Waschmaschine auch Schäden am Gebäude oder in den Nachbarwohnungen an, so kommt hier die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf

Die Haftpflichtversicherung

Noch wichtiger für Sie ist die Haftpflichtversicherung, denn wenn Ihnen bei anderen ein Missgeschick passiert, tritt diese Versicherung für Sie ein. Sie hilft Ihnen außerdem, unberechtigte Ersatzansprüche abzuwehren, die gegen Sie oder Ihre Kinder erhoben werden.

Juristisch gesehen gibt es folgende Unterscheidungen von Schadensarten, für die Sie verantwortlich gemacht werden können und für die der Schutz durch eine Haftpflichtversicherung im Schadenfall eingreift: Personenschäden sind die Schäden, die Sie durch eine Verletzung, eine Gesundheitsgefährdung oder sogar den Tod einer anderen Person zufügen. Sachschäden sind die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen anderer Personen.